Arbeitssicherheit

Beratung zu Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2

Ohne Arbeitssicherheit geht gar nichts. Um die Beschäftigten vor gesundheitlichen und sicherheitstechnischen Risiken zu schützen, ist der Unternehmer verpflichtet, den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes, des Arbeitsschutzgesetzes sowie der DGUV Vorschrift 2 Folge zu leisten.

SAXSECURE unterstützt Sie in Zusammenarbeit mit einem Netzwerk von Fachkräften für Arbeitssicherheit bei der Arbeitsschutzbetreuung im Unternehmen und berät speziell auch zur Nutzung der alternativen bedarfsorientierten Betreuung für Unternehmen bis 50 Arbeitnehmern.

Die Erstellung von Infektionsschutz- und Hygienekonzepten ergänzt das Portfolio des Gesundheits- und Arbeitsschutzes.

Anfrage Arbeitssicherheit Beratung

Axel Teuber Ihr SAXSECURE Ansprechpartner

Axel Teuber

Axel Teuber
SAXSECURE Sicherheitsberatung
Theresienstr. 13
01097 Dresden

Tel.: +49 351 811 986 78
Fax: +49 351 811 986 77
Mobil: +49 151 423 461 40
Mail: info@saxsecure.de
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