Arbeitssicherheit
Beratung zu Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2
Ohne Arbeitssicherheit geht gar nichts. Um die Beschäftigten vor gesundheitlichen und sicherheitstechnischen Risiken zu schützen, ist der Unternehmer verpflichtet, den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes, des Arbeitsschutzgesetzes sowie der DGUV Vorschrift 2 Folge zu leisten.
SAXSECURE unterstützt Sie in Zusammenarbeit mit einem Netzwerk von Fachkräften für Arbeitssicherheit bei der Arbeitsschutzbetreuung im Unternehmen und berät speziell auch zur Nutzung der alternativen bedarfsorientierten Betreuung für Unternehmen bis 50 Arbeitnehmern.
Die Erstellung von Infektionsschutz- und Hygienekonzepten ergänzt das Portfolio des Gesundheits- und Arbeitsschutzes.
Anfrage Arbeitssicherheit Beratung
Axel Teuber Ihr SAXSECURE Ansprechpartner
Axel Teuber
SAXSECURE Sicherheitsberatung
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