Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Die Bundesregierung hat den § 34a der Gewerbeordnung, der die gewerberechtlichen Rahmenbedingungen für das Bewachungsgewerbe vorgibt, sowie die Bewachungsverordnung geändert. Neben der Verlängerung der Unterrichtungsverfahren für Unternehmer, leitende Mitarbeiter und Beschäftigte in Bewachungsunternehmen wird für bestimmte Bewachungsaufgaben der Nachweis einer Sachkundeprüfung vorgeschrieben.

Die Einzelheiten sind im Gesetz zur Änderung des Bewachungsgewerberechts geregelt worden. Sofern keiner der nachstehenden Befreiungstatbestände vorliegt, muss die Sachkundeprüfung von jedem Unternehmer oder Angestellten erfolgreich absolviert worden sein, der eine der folgenden Tätigkeiten im Rahmen eines erlaubnispflichtigen Gewerbes gemäß § 34a GewO ausübt oder ausüben will:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem
    Verkehr (sog. Citystreifen etc.),
  • Schutz vor Ladendieben (sog. Kaufhausdetektive),
  • Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher),
  • Bewachungen in leitender Funktion von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes und von
    Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die
    der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen,
  • Bewachungen in leitender Funktion von zugangsgeschützten Großveranstaltungen

Die Sachkundeprüfung muss vor Aufnahme einer der vorgenannten Tätigkeiten absolviert werden.
Bei Nichtbestehen darf sie wiederholt werden.

Mit der Sachkundeprüfung soll der Nachweis erbracht werden, dass die in diesen Bereichen tätigen Personen über die für die Ausübung dieser besonders konfliktträchtigen Tätigkeiten notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischer Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung Kenntnisse in einem Umfang erworben haben, die ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Wachaufgaben ermöglichen. Der Wissensstand dieser Mitarbeiter und Unternehmen muss deutlich über dem Wissen liegen, das im Rahmen der Unterrichtungsverfahren vermittelt werden kann.

Wir bieten Ihnen die für ein erfolgreiches Bestehen der Sachkundeprüfung erforderlichen Vorbereitungskurse in
zwei Alternativen an.

1. Basiskurs für Neueinsteiger ohne Unterrichtungsverfahren mit 27 UE an 3 Tagen
Die Lehrgangsgebühren betragen pro Teilnehmer 245,00 € zzgl. gesetzl. MWSt.

2. Vorbereitungskurs für Mitarbeiter mit Unterrichtungsverfahren mit 63 UE an 9 Tagen
Die Lehrgangsgebühren betragen pro Teilnehmer 525,00 € zzgl. gesetzl. MWSt.

Neueinsteiger mit Basiskurs müssen zwingend auch Kurs 2 belegen. Nichtenthalten in den Gebühren sind Kosten für Lehrmaterialien sowie die Anmeldung zur Prüfung an der IHK. Die Prüfungsanmeldung erfolgt durch den Arbeitgeber direkt.

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