Brandschutzhelfer Ausbildung Dresden

Handfeuerlöscher

Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz hat jeder Unternehmer für eine funktionierende Brandschutzorganisation Sorge zu tragen. Dazu gehören auch ausgebildete bzw. unterwiesene Brandschutzhelfer. Nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 ist der Unternehmer angehalten, 5 % seiner Belegschaft dahingehend ausbilden zu lassen. Im Rahmen der Ausbildung werden die Teilnehmer in die Grundfragen der betrieblichen Brandschutzorganisation sowie des organisatorischen Brandschutzes geschult und lernen in einer praktischen Übung den Umgang mit Handfeuerlöschern. (Weiter lesen)