Warum brauche ich einen Brandschutzbeauftragten?

Die jährlichen Kosten für Brandschäden betragen ca. 1,2 Milliarden Euro. Ein nicht geringer Prozentsatz davon entfällt auch auf Einzelhandelsbetriebe und fast immer hätte ein funktionierendes Brandschutzmanagement zu einer spürbaren Schadenreduzierung beigetragen.

Eine Reihe gesetzlicher Regelungen verpflichten den Unternehmer, in seinem Verantwortungsbereich eine Brandschutzorganisation aufzubauen und begründen die alleinige Verantwortlichkeit des Unternehmers dafür (§ 3, Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz). Der betriebliche Brandschutzbeauftragte – eine vom Unternehmer bestellte Person – übernimmt zumeist diese Aufgabe. Er berät und unterstützt das Unternehmen in allen Fragen des Brandschutzes und erstellt im Einvernehmen mit der örtlichen Brandschutzbehörde die Brandschutzordnung.  Ist kein Brandschutzbeauftragter bestellt, bleibt die Geschäftsführung allein für den Brandschutz verantwortlich.

Ausdrücklich vorgeschrieben ist der Einsatz eines Brandschutzbeauftragten nach der Sächsischen Verkaufsstättenbaurichtline (SächsVerkBauR) für alle Verkaufsstätten, deren Brutto-Grundfläche der Verkaufsräume und Ladenstraßen mehr als 2.000 m² betragen. Für Verkaufsstätten mit einer Netto-Grundfläche von mehr als 15.000 m² ergibt sich aus dieser Vorschrift die zusätzliche Bereitstellung von Selbsthilfekräften für den Brandschutz (Brandschutzhelfer), deren Anzahl im Einvernehmen mit der örtlichen Brandschutzbehörde festgelegt wird und von dieser auch überwacht wird.

Zur Konkretisierung der allgemeinen Beschreibungen in Gesetzen und Verordnungen hat die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb e.V.) die Richtlinie über die Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten, vfdb 12-09/01 herausgegeben. Darin werden u.a. die notwendige Fachkunde und die Ausbildungsinhalte geregelt.

Wer Brandschutzbeauftragter nach diesen Richtlinien ist, kann entweder im Unternehmen direkt angestellt und als Brandschutzbeauftragter bestellt werden oder das Unternehmen verpflichtet einen entsprechend qualifizierten externen Brandschutzbeauftragten. Letzteres hat den Vorteil, dass erstens die Kosten für die Grundausbildung aber auch für regelmäßige Fortbildungen für das Unternehmen entfallen und der Einsatz dem Unternehmen entsprechend flexibel gehandhabt werden kann.

Folgende Aufgaben kann und soll ein Brandschutzbeauftragter übernehmen:

  • Aufstellen von Brandschutzordnungen und Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z.B. Alarm- und Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne, Regelungen bei Heißarbeiten usw.)
  • Ausbildung von Mitarbeitern, wie z.B. Brandschutzhelfern, unterwiesenen Personen usw.
  • Betreuung von Brandschutzeinrichtungen
  • Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren
  • Teilnahme an bzw. Durchführung von Brandschutzbegehungen
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, der Feuerwehr und den Feuerversicherern

Als qualifizierter Brandschutzbeauftragter gemäß vorgenannter Richtlinien stehe ich Ihnen einerseits als externer Brandschutzbeauftragter und andererseits auch als Ausbilder für Brandschutzhelfer zur Verfügung.

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