Warum brauche ich einen Brandschutzbeauftragten?

Haus brennt

Eine Reihe gesetzlicher Regelungen verpflichten den Unternehmer, in seinem Verantwortungsbereich eine Brandschutzorganisation aufzubauen und begründen die alleinige Verantwortlichkeit des Unternehmers dafür (§ 3, Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz). Der betriebliche Brandschutzbeauftragte – eine vom Unternehmer bestellte Person – übernimmt zumeist diese Aufgabe. Er berät und unterstützt das Unternehmen in allen Fragen des Brandschutzes und erstellt im Einvernehmen mit der örtlichen Brandschutzbehörde die Brandschutzordnung. Ist kein Brandschutzbeauftragter bestellt, bleibt die Geschäftsführung allein für den Brandschutz verantwortlich. (Weiter lesen)