Brandschutzhelfer Ausbildung Dresden

Handfeuerlöscher

Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz hat jeder Unternehmer für eine funktionierende Brandschutzorganisation Sorge zu tragen. Dazu gehören auch ausgebildete bzw. unterwiesene Brandschutzhelfer. Nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 ist der Unternehmer angehalten, 5 % seiner Belegschaft dahingehend ausbilden zu lassen. Im Rahmen der Ausbildung werden die Teilnehmer in die Grundfragen der betrieblichen Brandschutzorganisation sowie des organisatorischen Brandschutzes geschult und lernen in einer praktischen Übung den Umgang mit Handfeuerlöschern. (Weiter lesen)

Warum brauche ich einen Brandschutzbeauftragten?

Haus brennt

Eine Reihe gesetzlicher Regelungen verpflichten den Unternehmer, in seinem Verantwortungsbereich eine Brandschutzorganisation aufzubauen und begründen die alleinige Verantwortlichkeit des Unternehmers dafür (§ 3, Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz). Der betriebliche Brandschutzbeauftragte – eine vom Unternehmer bestellte Person – übernimmt zumeist diese Aufgabe. Er berät und unterstützt das Unternehmen in allen Fragen des Brandschutzes und erstellt im Einvernehmen mit der örtlichen Brandschutzbehörde die Brandschutzordnung. Ist kein Brandschutzbeauftragter bestellt, bleibt die Geschäftsführung allein für den Brandschutz verantwortlich. (Weiter lesen)